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AGB   Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BS-Carsharing GmbH mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM
gültig ab April 2026

Update 09.03.2026 (neue Adresse) / 7.04.2026 inhaltliche und sprachliche Änderungen und Anpassungen

Inhalt

AGB 1

§ 1 Gegenstand 2

§ 2 Anmietung und Vermittlung 2

§ 3 Nutzungsberechtigung 2

§ 4 Zugangsdaten 3

§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste 4

§ 6 Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen und Kaution 4

§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme 5

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor und nach Fahrtantritt, Schadendetektion 5

§ 9 Benutzung der Fahrzeuge 5

§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing 6

§ 11 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht 9

§ 12 Versicherung 9

§ 13 Technikereinsatz 9

§ 14 Haftung des Anbieters 10

§ 15 Haftung des Nutzers 10

§ 16 Aufrechnung, Einwendungsausschluss 11

§ 17 Vertragsänderungen und Nutzer-Informationen 11

§ 18 Kündigung und Sperrung 11

§ 19 Datenschutz 11

§ 20 Bonitätsprüfung 12

§ 21 Vertragswidriges Verhalten 12

§ 22 Sonstige Bestimmungen 12


 

§ 1 Gegenstand

Die BS-Carsharing GmbH (Hamburger Str. 74, 38112 Braunschweig; Telefon: 0531-20970191), E-Mail: info@sheepersharing.com) mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM (im Folgenden „SHEEPERSHARING.COM“ oder „Anbieter“ genannt) vermieten (als „Anbieter“) oder vermitteln (als „Vermittler“) registrierten Nutzern („Nutzer“ oder „Nutzungsberechtigter“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“).  SHEEPERSHARING.COM ist Partner im Carsharing-Netzwerk der Deutschen Bahn – Flinkster.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Nutzungsvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Carsharing. Sofern SHEEPERSHARING.COM als Anbieter auftritt, gilt die Preis- und Gebührenliste von SHEEPERSHARING.COM, im Vermittlungsfall die des jeweiligen Leistungserbringers. Durch den Abschluss des Nutzungsvertrages erwirbt der Nutzer keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Nutzer oder Nutzungsberechtigte dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche und diverse Geschlecht.

 

§ 2 Anmietung und Vermittlung

§ 2.1 Anmietung von SHEEPERSHARING.COM – Fahrzeugen
Der Nutzer schließt mit seiner Anmeldung beim Anbieter einen Rahmenvertrag mit dem Anbieter und erhält einen Account, dessen Zugangsdaten nur er verwaltet. Mit einer Buchung über seinen Account innerhalb der SHEEPEERSHARING.COM-APP oder über das Internet schließt er einen Vertrag zur Kurzzeitmiete eines Carsharings-Fahrzeugs aus der SHEEPERSHARING.COM-Flotte zu der aktuellen Preis- und Gebührenliste von SHEEPERSHARING.COM (siehe §§ 1 und 5 dieser AGB). SHEEPERSHARING.COM bleibt in diesem Fall als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Nutzers. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.

§ 2.2 Vermittlung von SHEEPERSHARING.COM zu einem Partner

Der Nutzer kann über seinen Account auch andere Fahrzeuge als von SHEEPERSHARING.COM buchen. In diesem Fall erbringt SHEEPERSHARING.COM Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (SHEEPERSHARING.COM als Vermittler). Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Nutzer zustande. Es gelten die AGB und die Preis- und Gebührenordnungen des Dritten. SHEEPERSHARING.COM wird den Nutzer im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie AGB des Dritten hinweisen.

§ 3 Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind Personen (Nutzer), die mindestens 21 Jahre alt sind, die mindestens 1 Jahr ihre gültige Fahrerlaubnis („Führerschein“) besitzen und die einen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben. Buchungen dritter Personen (z.B. Ehepartner, Kinder, Freunde) über den Account von Tarifpartnern sind nicht zulässig. Für diese Personen ist ein eigener Account anzulegen.

Nutzungsberechtigt sind auch Personen über 21 Jahren mit gültiger Fahrerlaubnis, die sich in Begleitung einer Person befinden, die einen Nutzungsvertrag mit uns abgeschlossen hat und deren Fahrtberechtigung gültig ist.

Ist der Nutzer eine juristische Person oder Einzelfirma, muss er (über seinen Firmenaccount) Personen benennen (Beauftragte, Nutzungsberechtigte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung nutzungsberechtigt sind. Für jede dieser Personen ist ein eigener Account anzulegen. Die Fahrerlaubnis (Führerschein) ist für jeden Beauftragten regelmäßig betriebsintern zu prüfen.

Für unter 25jährige Nutzungsberechtigte kann es Buchungsbeschränkungen geben, so dass dieser Nutzerkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann.

Dem Nutzer kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Nutzer Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe §9). Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

Die Nutzungsberechtigung und die Identität des Nutzers wird bei der Erstellung des Accounts durch den Nutzer über einen Dienstleister (Jumio https://www.jumio.com/de/produkte/identity-verification ) online vollständig digital geprüft. Dazu muss der Nutzer ein Datenverarbeitungsgerät mit Kamera (PC mit Kamera, Smartphone, IPAD, Tablet, …), seinen Personalausweis und seinen Führerschein bereithalten. Der Führerschein wird beim Buchen einer Kurzzeitmiete ca. alle 6 Monate erneut überprüft.

§ 4 Zugangsdaten

Jeder Nutzer definiert selbst die Zugangsdaten für seinen Account:

  • Benutzername (Username): Emailadresse

  • Passwort: vom Nutzer selbst einzugeben (mindestens 8 Zeichen mit Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen),

die in Kombination mit einer Smartphone-Applikation (SHEEPEERSHARING.COM-APP) das Buchen von Fahrzeugen zu einer Kurzzeitmiete und ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen.

Der Nutzer verpflichtet sich, seine im Account hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine

  • Privatanschrift,

  • E-Mail-Adresse,

  • persönliche Mobilfunknummer,

  • Führerscheindaten und

  • Bankverbindung bzw. Kreditkarten-Daten.

Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein, behält sich SHEEPERSHARING.COM vor, den Account des Nutzers vorläufig zu sperren. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet, der Nutzer verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust der Zugangsdaten ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Nutzer für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Zugangsdaten und/oder Nutzer-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Nutzer den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste

Dem Nutzer können Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Nutzungsberechtigten, sowie Servicegebühren in Rechnung gestellt werden.

Es gilt die aktuelle Preis- und Gebührenliste, die im Internet auf der Homepage www.sheepersharing.info einzusehen ist. Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage und aller Kosten bzgl. Treib-, Schmier, und Zusatzstoffen, Strompreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc..

§ 6 Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen und Kaution

Die dem Nutzer übermittelte Rechnung des Anbieters ist sofort fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Wünscht der Nutzer den Versand der Rechnung per Post, so wird ein Serviceentgelt gemäß gültiger Gebührenliste berechnet. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei.

Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde.

Der Anbieter wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen oder eine hinterlegte Kreditkarte belasten, wenn der Nutzer eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Nutzer ist ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Nutzer in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Offene Forderungen können auch per KLARNA beglichen werden. Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann der Anbieter ein Serviceentgelt gemäß Gebührenliste berechnen. Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst).

Der Anbieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen, auch bei laufendem Vertrag eine Mietkaution zu verlangen. Bis zum Eingang der Kautionsleistung kann die Fahrtberechtigung, ggf. auch innerhalb einer laufenden Buchung, entzogen werden. Eine vom Nutzer geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.

§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme

Der Nutzer und nutzungsberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Nutzer und nutzungsberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol, Cannabis und anderen Rausch- oder Betäubungsmitteln gilt eine Grenze von 0,0‰).

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor und nach Fahrtantritt, Schadendetektion

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per mobiler Applikation abzugleichen. Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt und auch nach Beendigung der Miete über die APP mit Foto zu melden, ebenso wie grobe Verschmutzungen.

Grundsätzlich erfolgt bei allen Carsharing-Fahrzeugen des Anbieters eine Überwachung auf Unfälle und Schäden. Dazu ist in jedem unserer Fahrzeuge ein Sensor verbaut, der Daten bzgl. der Fahrzeugbewegung aufnimmt. Außerdem werden die von unseren Nutzern hochgeladenen Bilder zu Schäden und Mängeln automatisch ausgewertet. Falls sich auf diesen Bildern Personen befinden, werden sie automatisch unkenntlich gemacht.

Bilder und Fahrzeugdaten werden von unserem Dienstleister Carvaloo (https://carvaloo.com/#home ) über KI-Algorithmen ausgewertet und im Schadenfall dazu herangezogen, den Zeitpunkt und Ort der Schadenentstehung zu ermitteln. Wir weisen auf die Anzeigepflicht des Nutzers bei einem Schadenereignis gegenüber dem Anbieter nach §11 hin.

§ 9 Benutzung der Fahrzeuge

Der Nutzer hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.

Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet.

Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Nutzer, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Nutzer keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.

Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tank- oder Ladekarte ausgestattet, die das Tanken/Laden des Fahrzeugs bei bestimmten Anbietern auf Kosten des Anbieters erlaubt (siehe aktueller Tarif-/Gebührenkatalog) . Das Fehlen der Tank-/Ladekarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Nutzer verpflichtet sich, die Tank-/Ladekarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass dies stichprobenartig überwacht wird. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind immer an die Ladesäule am Stellplatz anzuschließen und über die Ladekarte zur Ladung freizuschalten. Bei Nichteinhaltung der Tank-/Laderegel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o.ä.) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Nutzer gesondert zu berechnen.

Es ist untersagt,

  • das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen;

  • eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen durchzuführen;

  • leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu befördern;

  • Gegenständen zu transportieren, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten;

  • Gegenständen über das Mietende hinausgehend zu entfernen, die zur Fahrzeugausstattung gehören;

  • Beifahrerairbags zu deaktivieren, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren;

  • Die Fahrzeug-Systemeinstellungen zu verändern;

  • Folien o.ä. an der Außenhülle des Fahrzeugs anzubringen oder zu entfernen.

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Service abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen vom Anbieter hat der Nutzer jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB.

§ 10.1 Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind nicht gestattet, abweichende Regelungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform, ggf. per Email. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Nutzer die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei. Die vorhandenen Tank/-Ladekarten können im Ausland nicht benutzt werden. Der Nutzer tankt/lädt auf eigene Rechnung. Die Kosten werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr laut Gebührenpreisliste erstattet. Erstattet wird maximal der zum fraglichen Zeitpunkt in Deutschland übliche Preis.

§ 10.2 Buchungspflicht
Der Nutzer verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter mittels der SHEEPERSHARING.COM-APP zu buchen. Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Nutzer hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Nutzungsberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall. Die für die Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Nutzer abhängig machen.

§ 10.3 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum.

Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils im 5-Minuten Raster. Die Buchung kann vor Beginn und auch während einer laufenden Buchung verlängert werden, wenn keine Anschlussbuchung auf dem Fahrzeug vorliegt. Das Fahrzeug kann bei Verfügbarkeit bis zu 15 Minuten vor Buchungsbeginn mit der APP kostenfrei geöffnet werden. Am Ende der Nutzung wird das Fahrzeug mit der APP wieder verschlossen.

Abgerechnet wird die gesamte Buchungszeit, mindestens pro Zeitzone (7:00 – 19:00 Uhr / 19:00 – 7:00 Uhr) eine volle Stunde und danach in Schritten von (Teil-)Viertelstunden („Pay-as-you-book“).

§ 10.4 Stornierungen
Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer nach Kündigungsvorlauf gestaffelten Gebühr gemäß Tarif- und Gebührenkatalog belegt werden.

Der Anbieter informiert den Nutzer, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Nutzer kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.

§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde und das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet, Mietvorgang in der APP beendet) wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z.B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Nutzers ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs.

§ 10.6 Verspätungen
Kann der Nutzer den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes in der APP verlängern. Wird eine Verlängerung nicht durchgeführt oder ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10.7 One-Way

Einwegfahrten innerhalb des Geschäftsgebietes sind ausdrücklich verboten. Das Abstellen zum Ende des Mietvorgangs ist nur auf dem zugewiesenen Stellplatz erlaubt, von dem das Fahrzeug in der Regel abgeholt wurde (§10.5).

§ 10.8 GPS-Ortung

Unsere Fahrzeuge können mit einer Technik ausgestattet sein, die für SHEEPERSHARING.COM die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Die Nutzer willigen ein, dass SHEEPERSHARING.COM sowohl GPS-Koordinaten als auch Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgibt, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzt, oder in einen Unfall verwickelt. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von SHEEPERSHARING.COM.

SHEEPERSHARING.COM kann aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden. Unsere Fahrzeuge sind teilweise serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. SHEEPERSHARING.COM verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Nutzer und Fahrer zu erheben. Sie sind als Nutzer bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen.

§ 11 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Der Nutzer ist verpflichtet jede Beschädigung des Carsharing-Fahrzeugs anzuzeigen. Unterbleibt dies, haftet der Nutzer unbeschadet einer etwaig vereinbarten Haftungsreduzierung durch ein abgeschlossenes Sicherheitspaket in vollem Umfang.

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Nutzer verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Nutzer kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben.

Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Nutzer bzw. die nutzungsberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Nutzer in Rechnung stellen. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Nutzer die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Nutzer alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Der Anbieter kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nutzer darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist, und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Service gewährleistet werden konnte.

§ 12 Versicherung

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Nutzer ergeben sich aus dem gültigen Tarif- und Gebührenkatalog. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 13 Technikereinsatz

Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Nutzer Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Nutzer keinen geringeren Aufwand nachweist.

§ 14 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 15 Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Nutzervertrag verletzt hat. Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Nutzer seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen („Sicherheitspaket“) ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Nutzers oder Nutzungsberechtigten führen (z.B. Verstoß gegen §11 „schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis“). Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Nutzer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Der Nutzer hat das Handeln der Nutzungsberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Nutzer haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Nutzer. Sofern der Nutzer dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiterer persönlichen Daten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Nutzer in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert laut Preisliste in Rechnung stellen, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Nutzerkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

§ 16 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Nutzer steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

§ 17 Vertragsänderungen und Nutzer-Informationen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer schriftlich, per E-Mail oder als „Nachricht“ in der SHEEPERSHARING-APP bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht schriftlich oder per eMail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Nutzers muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

§ 18 Kündigung und Sperrung

Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Nutzer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in der SHEEPERSHARING-APP oder im Web-Portal, oder schriftlich oder per Mail gekündigt werden (siehe Homepage www.sheepersharing.info), der Anbieter kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende per eMail kündigen. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Nutzer in der Änderungsmitteilung informieren wird. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt den Nutzer aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Nutzers gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe § 25 dieser AGB). Der Anbieter informiert den Nutzer schriftlich, per Email oder in der SHEEPERSHARING-APP über die Dauer und den Grund der Sperrung.

§ 19 Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Nutzers im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug nicht vom Nutzer gefahren, ist der Nutzer verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Nutzers oder Nutzungsberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Nutzer oder Nutzungsberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Der Anbieter kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte (BS-Carsharing mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM (Vermittler) Daten des Nutzers zu Namen, Anschrift, Führerschein und Zahlungsmethode an diesen übergeben. BS-Carsharing mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle (Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten) und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen. Im Regelfall werden lediglich anonyme IDs zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, so dass der Nutzer im Vermittlungsfall gegenüber dem Leistungserbringer anonym bleibt. Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Servicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Nutzer festzulegenden Sicherheitsfrage erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Nutzerdatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft. Die Sicherheitsabfrage ist an den jeweiligen Account gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist SHEEPERSHARING.COM berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern. Die Sicherheitsfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden.

§ 20 Bonitätsprüfung

Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunfteien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Nutzervertrages zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Nutzer zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, informa Solutions GmbH; Rheinstraße, 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Nutzervertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

§ 21 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Nutzer zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale laut Gebührenpreisliste erheben, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Nutzer-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe, missbräuchliche Benutzung von Tank-/Ladekarten.

§ 22 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Nutzervertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzervertrag wird als Gerichtsstand der Sitz von BS-Carsharing mit seiner Marke SHEEPERSHARING.COM vereinbart, soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Nutzer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Download der AGB unter diesem LINK.

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