Ein in der Mitte geteiltes Auto mit vier netten Menschen drumrum ist das Symbol fürs Carsharing. Mit diesem Verkehrsschild werden die Stellplätze fürs Carsharing gekennzeichnet und reserviert. Das unberechtigte Parken auf CarSharing-Stellplätzen wird durch den Zentralen Ordnungsdienst der Stadt mit 55 Euro Verwarngebühr sanktioniert, ggf. wird ein durch Fremdparker belegter Stellplatz auch freigeschleppt. Zusätzlich behalten wir uns vor, unsere Aufwände, die durch die Blockierung des Stellplatzes für uns entstehen, uns vom Fremdparker erstatten zu lassen.
Näheres gibt es hier zu lesen: https://www.carsharing.de/neue-stvo-macht-carsharinggesetz-endlich-vollstaendig-umsetzbar
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