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Elektroautos boomen!

  • Autorenbild: Info @ SHEEPERSHARING
    Info @ SHEEPERSHARING
  • vor 2 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
Unser Elektro-BMW an der Station Nussbergstraße
Unser Elektro-BMW an der Station Nussbergstraße

Unsere Auslastungsstatistik führen seit Wochen die E-BMW an der Station Nussbergstr. an. Kein Wunder: Die Fahrzeuge sind komplett ausgestattet, fahren sich bequem und dynamisch und sind im Kilometerpreis knapp 20% günstiger als alle Verbrenner. Die Folge ist, dass die BMW auch durchaus bundes- und EU-weit unterwegs sind, was wir auch auf unseren Abrechnungen der Ladekosten sehen. Im sogenannten Roaming (Laden an anderen als BS|ENERGY Ladesäulen) werden durchaus üppige Preise bis zum Teil über 1€ pro kWh aufgerufen. Wir haben deshalb schnell reagiert um unsere günstigen Kilometerpreise halten zu können: grundsätzlich und in Braunschweig ist BS|ENERGY unser Partner für Elektromobilität, bei Ladevorgängen außerhalb Braunschweigs setzen wir auf ENBW, die das mit Abstand am besten ausgebaute Ladenetz im ganzen Bundesgebiet haben.

Unsere AGB haben wir entsprechend angepasst und §9 verändert.

Hier die Zusammenfassung:

  • Jedes Fahrzeug ist mit einer Tank- oder Ladekarte ausgestattet, die genutzt werden muss.

  • Elektrofahrzeuge sind immer an die Ladesäule am Stellplatz anzuschließen und über die Ladekarte an der Ladesäule freizuschalten.

  • Wenn bei längeren Fahrten ein Elektrofahrzeug an Ladesäulen außerhalb Braunschweigs geladen werden muss (sog. „Roaming“), dann sind nur Ladesäulen der Firma ENBW zu nutzen.

  • Kosten für Roaming-Ladevorgänge werden nur bis zur Höhe eines ENBW-Vertrags übernommen, der Differenzpreis wird dem Nutzer gesondert berechnet.

  • Blockiergebühren sind nicht im Preis enthalten und werden per Gebühr weiter berechnet.

  • Bei Nichteinhaltung der Tank-/Laderegel kann eine Gebühr erhoben werden.

  • Wenn im Notfall das Tanken/Laden mit der im Auto befindlichen Tank-/Ladekarte nicht möglich ist, wird eine privat beglichene Rechnung nur über ein Fahrtguthaben erstattet. Die Erhebung einer Gebühr bleibt dem Anbieter unbenommen.


Alles klar? Wenn nicht, dann schreibt uns.



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